Um in die UNESCO-Liste des Welterbes eingetragen zu werden, muss ein
Objekt von außergewöhnlichem Interesse und Wert sein. In
die UNESCO-Liste wird sowohl das kulturelle als auch das natürliche
Erbe der Welt festgehalten.
Das Welterbe hat seinen Ursprung in der 1972 verabschiedteten Internationalen
Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt. Mittlerweile
haben 161 Staaten diese Konvention unterzeichnet.
Auch in den nordeuropäischen Ländern gibt es
mehrere, mit einem Eintrag in die UNESCO-Liste des Welterbes, bedachte
Objekte. Insgesamt gibt es in Dänemark, Finnland, Norwegen und
Schweden 23 Stätten, die zum Welterbe erklärt wurden - die
meisten davon in Schweden. Unten finden Sie die Liste des skandinavischen
Weltkulturerbes.
Das Emblem des Erbes der Welt verdeutlicht die Wechselbeziehung
zwischen Kultur- und Naturgütern. Das zentrale Viereck symbolisiert
eine vom Menschen geschaffene Form, während der Kreis die
Natur darstellt; beide Formen greifen eng ineinander. Das Emblem
ist rund wie die Erde, zugleich aber auch ein Symbol des Schutzes.
(Beschriebung der UNESCO Deutschland)