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| | Home | Norwegen | Einreise- und Verkehrsbestimmungen | |
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Einreise- und Verkehrsbestimmungen - NorwegenEinreisebestimmungen: Dauert der Aufenthalt in Norwegen nicht länger als drei Monate, genügt der Personalausweis. Bei einem Aufenthalt der länger als drei Monate dauert ist eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig. Diese ist bei der Botschaft erhältlich (siehe Adressen). Verkehrsbestimmungen: Innerhalb von Ortschaften gilt eine Höchstgeschiwindigkeit von 50 Stundenkilometern. Außerhalb von Ortschaften liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 80 km/h. Auf der Autobahn liegt sie bei 90 km/h. In Norwegen muß das Ablendlicht auch während des Tages eingeschaltet sein! Zudem sollte man sich nicht durch das Jedermannsrecht irreführen lassen: Das Übernachten im Wohnmobil oder Campingwagen ist auf Rastplätzen verboten. Bei Alkohol am Steuer liegt die zu erwartende Strafe bei mindestens 45 Tagessätzen. Auch bei Geschwindigkeitsvergehen oder bei einer Missachtung des Überholverbots drohen drakonische Geldstrafen. Aber Norwegen ist ohnehin kein Land zum rasen. Mautgebühren: In Norwegen muß man für viele Strassen, Tunnel aber auch für Stadteinfahrten eine geringe Mautgebühr entrichten. Eine Auflistung aller norwegischer Mautstraßen befindet sich in der Campingbroschüre des Fremdenverkehrsamtes. Wichtige Adressen:
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