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Einreise- und Verkehrsbestimmungen - Island

Einreisebestimmungen

Für die Einreise wird lediglich ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepaß verlangt. Bei der mitnahme von Dieselfahrzeugen muß bei der Einreise eine Steuer bezahlt werden. Je nach Gewicht des Fahrzeugs liegt sie zwischen 60 - 90 DM

Verkehrsbestimmungen

Innerhalb von Ortschaften liegt die Geschwindigkeitsbegrenzung bei 50 km/h. Außerorts liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 90 km/h. Für Gespanne liegt sie bei 70 km/h. Achtung: Auf nicht befestigten Straßen dürfen 80 km/h nicht überschritten werden.

Die Promillegrenze liegt in Island bei 0,5.

Tagsüber muss mit Ablendlicht gefahren werden. Die Bußgelder liegen teilweise erheblich über deutschen Stafen. Besonders verfolgt werden Autofahrer die die gekennzeichneten Fahrbahnen verlassen.

Wichtige Adressen:

Isländische Botschaft
Rauchstraße 1
D- 10787 Berlin
Tel.:030-50 50 40 00
Fax: 030-50 50 43 00
Homepage

Deutsche Botschaft
P.O. Box 400
IS- 121 Reykjavik
Tel.: 00354-530 11 00
Fax: 00354-530 11 00
 

Isländisches Fremdenverkehrsamt
Frankfurter Str. 181
D-63263 Neu-Isenburg
Tel.: 06102-25 44 84
Fax: 06102-25 45 70
Homepage

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