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Einreise- und Verkehrsbestimmungen - Finnland

Einreisebestimmungen:

Bei einem Aufenthalt von nicht länger als drei Monaten genügt der Personalausweis. Für Aufenthalte von mehr als drei Monaten benötigt man zudem einen Reisepaß und eine Aufenthaltsgenehmigung.

Verkehrsbestimmungen:

Innerorts gilt eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf 50 km/h. Außerhalb von Ortschaften sind zwischen 80 und 100 km/h erlaubt. Auf Autobahnen liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 120 km/h.

In Finnland ist das fahren mit Ablendlicht auch am Tag pflicht. Das Alkohollimit liegt bei 0,5 Promille. Strafen bei Verkehrssünden sind relativ hoch und werden Einkommensabhängig ermittelt.

Im Winter (Anfang Dezember bis Ende Februar) sind auch für ausländische Fahrzeuge bis 3,5t Winterreifen vorgeschrieben. Die Winterreifen müssen eine Profiltiefe von mindestens 3mm haben. Achtung: Bei Gespannen muss auch der gebremste Anhänger Winterreifen haben.

Mautgebühren:

Mautgebühren sind in Finnland unüblich.

Wichtige Adressen:

Finnische Botschaft
Rauchstraße 1
10787 Berlin
Tel.: 030-50 50 30
Fax: 030-50 50 33 33
Homepage

Deutsche Botschaft
Krogiuksentje 2-4
FIN- 00340 Helsinki
Tel.: 003589-45 85 80
Homepage

Finnische Zentrale für Tourismus
Lessingstr. 5
D- 60325 Frankfurt
Tel.: 069-71 91 980
Fax:069-72 41 725
Homepage

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