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Einreise- und Verkehrsbestimmungen - Dänemark

Einreisebestimmungen:

Bei einem Aufenthalt von bis zu drei Monaten genügt der Personalausweis. Dauert der Aufenthalt länger als drei Monate wird eine Aufenthaltsgenehmigung benötigt. Diese ist bei der Botschaft erhältlich (sie Adressen).

Verkehrsbestimmungen:

Innerhalb von Ortschaften liegt die Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h. Außerhalb von Ortschaften beträgt die Höchstgeschwindigkeit 80 km/h und auf Autobahnen 110 km/h.

In Dänemark liegt die Promille Grenze bei 0,5. Bei Alkohol am Steuer kommt es zu teils recht hohen Geldstrafen. In Sonderfällen kommt es sogar zum Führerscheinentzug.

In Dänemark muss auch am Tag das Ablendlicht eingeschaltet sein. Weiße Dreiecke auf der Fahrbahn (z.B. bei Fahrbahneinmündungen) bedeuten Vorfahrt gewähren.

Mautgebühren:

Mautgebühren gibt es nur auf der Öresundbrücke nach Schweden. Weitere Informationen über die Öresundbrücke gibt es hier.

Wichtige Adressen:

Dänische Botschaft
Rauchstraße 1
D- 10787 Berlin
Tel.:030-50 50 20 00
Fax:030-50 50 20 50
Homepage

Deutsche Botschaft
Stockholmgade 57
DK- 2100 Kopenhagen
Tel.:0045-35 26 16 22
Fax: 0045-35 26 71 05
Homepage

Dänisches Fremdenverkehrsamt
Glockengießerwall 2
D-20095 Hamburg
Tel.:(040) 32021-0
Homepage
 

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